Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz obliegt den Gemeinden der abwehrende
Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu
unterhalten und einzusetzen.
Der Rat der Stadt Dissen aTW hat bereits Anfang der 1980er Jahre die Feuerwehr Dissen
als Schwerpunktfeuerwehr im Sinne der
Feuerwehrverordnung des Landes Niedersachsen eingestuft.
Mit diesem Beschluss ist den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen worden, denn
Dissen ist in besonderem Maße als Gewerbe- und Industriestandort geprägt. Die Zahl
von über 5.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
vermittelt einen Eindruck von der wirtschaftlichen Bedeutung Dissens für die Region.
Eine Reihe von bundesweit bekannten Unternehmen haben
in Dissen ihren Sitz. Insbesondere die Lebensmittel-
und Fleischindustrie (u. a. Fuchs Gewürze, Westcrown Fleisch, Schulte Wurstwaren, Uthmann)
sowie zahlreiche Logistikunternehmen (u. a. Nagel Transthermos, Dachser Logistics, Flottmann
Logistic) sind hier anzutreffen. Des Weiteren sind Firmen aus der Druck- und Verpackungsindustrie
(Beucke & Söhne, Potthoff Kartonagen, 4packaging), der Möbelindustrie (FMD Möbel) und dem
Metall- und Fahrzeugbau (Schlingmann Feuerwehrfahrzeuge, Steinbrügge, Hörmann) vertreten.
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Fa. Schulte |
Fuchs Gewürze |
BAB A 33 |
Fa. Homann |
Darüber hinaus bestehen mit zwei Seniorenheimen, einem großen Schul- und Sportzentrum mit
Schwimmbad sowie fünf Kindertagesstätten weitere Einrichtungen, die ein gewisses
Risikopotenzial beinhalten.
Hinzu kommen mit der Bundesautobahn A 33 (von Osnabrück über Bielefeld nach Paderborn) inkl.
eines ca. 500 m langen Tunnels, der Landesstraße 94 und der Bahnstrecke von Osnabrück nach
Bielefeld ("Haller Willem") drei bedeutende Verkehrsadern, die die Feuerwehr immer wieder aufs
Neue fordern.
Nach § 3 der Feuerwehrverordnung Niedersachsen gliedert sich die Feuerwehr Dissen in die
taktischen Einheiten "Zug" und einen zusätzlichen "selbständigen Trupp". Daraus errechnet
sich eine personelle Mindeststärke von 59 Mitgliedern.
Funktion / taktische Einheit |
Anz. |
Anz. |
Stadtbrandmeister |
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1 |
Stv. Stadtbrandmeister |
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2 |
Zug |
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- Zugtrupp (ELW 1) |
4 |
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- Gruppe (LF 20) |
9 |
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- Gruppe (HLF 20) |
9 |
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- Summe Zug |
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22 |
Zusätzlicher selbständiger Trupp (DLA(K) 18/12) |
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3 |
Zusätzlicher selbständiger Trupp (RW 2) |
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3 |
100% Personalreserve für die taktischen Einheiten |
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28 |
Summe |
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59 |
Aus der o. a. taktischen Gliederung ergibt sich folgende Einteilung nach
Dienstgraden:
Zahl |
Funktion |
Dienstgrad |
1 |
Stadtbrandmeister |
Erster Hauptbrandmeister (EHBM) |
2 |
Stv. Stadtbrandmeister |
Hauptbrandmeister (HBM) |
1 |
Zugführer |
Oberbrandmeister (OBM) |
1 |
Stv. Zugführer |
Brandmeister (BM) |
2 |
Gruppenführer (LF 20, HLF 20) |
Hauptlöschmeister (HLM) |
2 |
Truppführer
(DLA(K) 18/12, RW 2) |
Oberlöschmeister (OLM) |
4 |
Stv. Gruppen-, Staffel- bzw. Truppführer |
Löschmeister (LM) |
46 |
Funktionen für Truppführer, Melder,
Maschinisten, Truppmänner |
Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Feuerwehrmann (FM) |
Anmerkung:
Die Reserve ist nicht in eigenständige taktische Einheiten gegliedert.
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